Für globale Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Fachkräfte bleibt die VAE eine starke Plattform für steuereffiziente Strukturen, Vermögensschutz und globale Mobilität – vorausgesetzt, sie respektieren Substanzanforderungen und internationale Transparenzstandards. Diese Reformen zu verstehen ist heute entscheidend für alle, die die VAE als langfristige Basis für Vermögensaufbau und als bevorzugte Offshore‑Jurisdiktion nutzen möchten.
Nicht mehr völlig „steuerfrei“
Das Bundesgesetz‑Dekret Nr. 47 von 2022 führte einen standardmäßigen Körperschaftsteuersatz von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED ein, gültig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Gewinne unterhalb dieser Schwelle bleiben mit 0 % besteuert, was sehr kleine Unternehmen und Start‑ups vor einer sofortigen Steuerlast schützt. Spätere Aktualisierungen bestätigten, dass qualifizierte Freizonen‑Unternehmen weiterhin 0 % auf qualifizierende Einkünfte nutzen können, während nicht‑qualifizierende Einkünfte mit 9 % besteuert werden.
Im Jahr 2025 führte die VAE außerdem eine inländische ergänzende Mindeststeuer von 15 % für multinationale Unternehmensgruppen mit globalen Umsätzen von über 750 Mio. Euro ein, um sicherzustellen, dass ihre effektive Steuerquote den globalen Mindeststeuersatz erreicht. Damit bleibt die VAE im Einklang mit den OECD‑Standards und behält gleichzeitig ihre Attraktivität für kleinere Unternehmen und vermögende Privatpersonen. Für die meisten Gründer besteht die eigentliche Veränderung darin, dass sie nun eine ordentliche Buchführung, Jahresabschlüsse und Substanznachweise benötigen – anstatt von einer automatisch und dauerhaft geltenden Nullsteuer auszugehen.

Freizonen und Offshore‑Gesellschaften: Wo es noch 0 % gibt
Freizonen bilden weiterhin das Rückgrat der „offshore‑ähnlichen“ Angebote der VAE, insbesondere in Dubai, Abu Dhabi und Ras Al‑Khaimah. In diesen Zonen gegründete Unternehmen können nach wie vor von 0 % Körperschaftsteuer auf „qualifizierende Einkünfte“ profitieren, wenn sie den Status einer Qualifying Free Zone Person erreichen und Substanz‑, Tätigkeits‑ und De‑minimis‑Regeln erfüllen.
Einkünfte aus ausgeschlossenen Tätigkeiten oder aus zu umfangreichen Geschäften mit dem Festland (Mainland) werden mit 9 % besteuert. Verfehlt ein Freizonen‑Unternehmen die Qualifikations‑ oder De‑minimis‑Kriterien, kann es seinen 0‑%‑Status für mehrere Jahre verlieren (Quelle: UAE Ministry of Finance). Für ernsthafte Offshore‑Planer bedeutet das: Unternehmensstrukturen müssen den tatsächlichen Geschäftsbetrieb widerspiegeln – bloße Briefkastenfirmen reichen nicht mehr aus.

Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Lebenshaltungskosten für Residents
Für Privatpersonen bietet die VAE weiterhin eine äußerst günstige steuerliche Behandlung. Residents zahlen keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen, die meisten Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne. Das zieht Fachkräfte an, die einen höheren Nettolohn anstreben.
Immobilieneigentümer zahlen keine wiederkehrenden bundesweiten Grundsteuern, es fallen jedoch je nach Emirat Transaktionskosten und Gebühren an.
Die Mehrwertsteuer (VAT), die 2018 mit einem Satz von 5 % eingeführt wurde, gehört weiterhin zu den niedrigsten Standardsätzen weltweit. Einige Bereiche – etwa grundlegende Wohnimmobilien, bestimmte Finanzdienstleistungen und der lokale Personentransport – sind ganz oder teilweise befreit. Aus Lifestyle‑Perspektive können allerdings die hohen Lebenshaltungskosten in Metropolen wie Dubai einen Teil der Steuerersparnis aufzehren, insbesondere bei Wohnen, Schule und Gesundheitsversorgung.
Für viele global mobile Berufstätige macht die Kombination aus 0 % Einkommensteuer, moderner Infrastruktur und sehr guter verkehrstechnischer Anbindung die VAE dennoch zu einer äußerst attraktiven Basis. Das größere Risiko liegt häufig weniger in der lokalen Besteuerung als in den Regeln des Heimatlands zur Steueransässigkeit und zur weltweiten Einkommensteuer. Diese können Gewinne oder Gehälter aus der VAE nachversteuern, wenn die eigene Steuerresidenz nicht sorgfältig geplant wird.

VAE im Vergleich zu klassischen Steueroasen und Konkurrenzstandorten
Im Vergleich zu traditionellen Offshore‑Zentren wie den British Virgin Islands, den Cayman Islands oder bestimmten karibischen Jurisdiktionen bietet die VAE eine deutlich größere Realwirtschaft, ein stärkeres Bankensystem und eine bessere globale Anbindung.
Diese älteren Steueroasen geraten häufig auf Watchlists oder stehen unter Druck, aggressive Steuerplanung einzudämmen. Die VAE positioniert sich dagegen als legitime regionale Wirtschaftsmacht, die sich an den Standards der OECD und der G20 orientiert.
Im Wettbewerb mit Standorten wie Singapur, Hongkong oder Irland sticht die VAE nach wie vor durch 0 % persönliche Einkommensteuer, eine vergleichsweise niedrige Mehrwertsteuer und gezielte 0‑%‑Sätze für Körperschaftsteuer in konformen Freizonen hervor. Der 9‑%‑Satz auf reguläre Unternehmensgewinne liegt unter dem vieler europäischer Hubs, während die 15‑%‑Top‑up‑Steuer für große multinationale Konzerne sie gleichzeitig an die globalen Mindeststeuervorgaben anpasst. Investoren sehen die VAE daher oft als Hybrid: keine geheime Insel‑Steueroase, sondern ein mobilitäts‑ und lifestyle‑orientierter Hub, in dem Führungskräfte leben, arbeiten und internationale Vermögenswerte verwalten können – bei erheblichen, wenn auch nicht mehr absolut vollständigen Steuervorteilen.

Also, ist die VAE ein Steuerparadies?
Ja – mit der richtigen Steuerplanung – für bestimmte Einkommensgruppen in den Freizonen, selbständige Unternehmer und Remote‑Worker (0 % Einkommensteuer) sowie Aktien‑ und Krypto‑Investoren (ebenfalls 0 % Steuer).
Die VAE hat sich von einer nahezu vollständig steuerfreien Oase zu einer anspruchsvollen Niedrigsteuer‑Jurisdiktion entwickelt, die Transparenz und Substanz in den Vordergrund stellt. Die zentralen Vorteile bleiben stark: keine Steuer auf das persönliche Einkommen für Residents, gezielte 0‑%‑Körperschaftsteuersätze für qualifizierte Freizonen‑Gesellschaften, robuste Vermögensschutzgesetze und eine Infrastruktur auf Weltklasseniveau.
Der Fokus liegt nicht mehr auf Geheimhaltung, sondern darauf, rechtssichere, belastbare Strukturen zu gestalten, die die Stärken der VAE nutzen und zugleich künftigen internationalen Reformen standhalten.





