Für globale Unternehmer, Investoren und ortsunabhängige Professionals bleiben die VAE eine äußerst attraktive Plattform für steueroptimierte Strukturen, Asset Protection und globale Mobilität – vorausgesetzt, man respektiert Substanzanforderungen und internationale Transparenzstandards. Wer die VAE als langfristige Vermögensbasis und bevorzugte Offshore‑Jurisdiktion nutzen will, muss diese Reformen inzwischen genau verstehen.
Nicht mehr komplett steuerfrei
Das Bundesgesetz‑Dekret Nr. 47 von 2022 führte einen standardmäßigen Körperschaftsteuersatz von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED ein, der für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Gewinne unterhalb dieser Schwelle bleiben mit 0 % besteuert, wodurch sehr kleine Unternehmen und Start‑ups vor unmittelbaren Steuerlasten geschützt werden. Spätere Aktualisierungen bestätigten, dass qualifizierte Free‑Zone‑Gesellschaften weiterhin 0 % auf qualifizierende Einkünfte nutzen können, während nicht‑qualifizierende Einkünfte mit 9 % besteuert werden.
Im Jahr 2025 führten die VAE eine inländische Ergänzungssteuer („Domestic Minimum Top‑up Tax“) von 15 % für multinationale Konzerne mit globalen Umsätzen von über 750 Mio. € ein, um sicherzustellen, dass ihre effektive Steuerbelastung dem globalen Mindeststeuersatz entspricht. So bleiben die VAE im Einklang mit den OECD‑Standards und behalten zugleich ihre Attraktivität für kleinere Unternehmen und vermögende Privatpersonen. Für die meisten Gründer besteht die eigentliche Veränderung darin, dass sie nun ordnungsgemäße Buchführung, jährliche Steuererklärungen und Substanznachweise benötigen – statt einfach von einer automatischen, dauerhaften Nullbesteuerung auszugehen.

Freizonen und Offshore‑Gesellschaften: Wo die Nullsteuer noch überlebt
Freizonen bilden nach wie vor das Rückgrat des „offshore‑ähnlichen“ Angebots der VAE, insbesondere in Dubai, Abu Dhabi und Ras al‑Khaimah. In diesen Zonen gegründete Unternehmen können weiterhin von 0 % Körperschaftsteuer auf „qualifizierende Einkünfte“ profitieren, wenn sie zu Qualifying Free Zone Persons werden und die entsprechenden Anforderungen hinsichtlich Substanz, Geschäftstätigkeit und De‑minimis‑Grenzen erfüllen.
Einkünfte aus ausgeschlossenen Aktivitäten oder übermäßigen Geschäftsbeziehungen zum Festland („Mainland“) werden mit 9 % besteuert. Verfehlt eine Free‑Zone‑Gesellschaft die Qualifikations‑ oder De‑minimis‑Tests, kann sie ihren 0 %-Status für mehrere Jahre verlieren (Quelle: UAE Ministry of Finance). Für seriöse Offshore‑Planer bedeutet das: Unternehmensstrukturen müssen den tatsächlichen operativen Aktivitäten entsprechen – reine Briefkasten‑ oder „Paper‑based“-Konstrukte genügen nicht mehr.

Einkommenssteuern, Mehrwertsteuer und Alltagskosten für Einwohner
Für Privatpersonen bieten die VAE nach wie vor eine außergewöhnlich günstige steuerliche Behandlung. Einwohner zahlen keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen, die meisten Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne. Dies zieht weiterhin Fachkräfte an, die ihr Nettogehalt maximieren möchten.
Immobilienbesitzer unterliegen keinen wiederkehrenden bundesweiten Immobiliensteuern, auch wenn es je nach Emirat einmalige Transaktionskosten und Gebühren gibt.
Die Mehrwertsteuer (VAT), die 2018 mit 5 % eingeführt wurde, gehört weiterhin zu den niedrigsten Standard‑Mehrwertsteuersätzen weltweit. Mehrere Bereiche sind ausgenommen, etwa grundlegender Wohnraum, bestimmte Finanzdienstleistungen und der lokale Personentransport. Aus Lifestyle‑Perspektive können die höheren Lebenshaltungskosten in Metropolen wie Dubai einen Teil der Steuervorteile wieder aufzehren – insbesondere bei Wohnkosten, Schulbildung und Gesundheitsversorgung.
Für viele global mobile Arbeitnehmer bleibt die Kombination aus Null‑Einkommensteuer, moderner Infrastruktur und guten internationalen Verkehrsanbindungen jedoch äußerst attraktiv. Das eigentliche Risiko liegt häufig weniger in der lokalen Besteuerung als in den Regelungen des Heimatlandes zu Steueransässigkeit und weltweitem Einkommen. Diese können Gewinne oder Gehälter, die aus den VAE zurückgeführt werden, erneut besteuern, wenn die steuerliche Ansässigkeit nicht sorgfältig geplant wird.
Scheich‑Zayid‑Moschee, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate

UAE vs Classic Tax Havens and Rival Hubs
VAE vs. klassische Steueroasen und konkurrierende Hubs
Verglichen mit traditionellen Offshore‑Zentren wie den British Virgin Islands, den Cayman Islands oder bestimmten Karibik‑Jurisdiktionen bieten die VAE eine deutlich größere Realwirtschaft, ein robusteres Bankensystem und eine bessere globale Vernetzung.
Diese älteren Steueroasen geraten häufig auf Beobachtungslisten oder unter Druck, aggressive Steuerplanungsmodelle einzuschränken, während sich die VAE als legitime regionale Wirtschaftsmacht positionieren, die sich an OECD‑ und G20‑Standards orientiert.
Im Vergleich zu Wettbewerbern wie Singapur, Hongkong oder Irland stechen die VAE weiterhin durch keine persönliche Einkommensteuer, eine relativ niedrige Mehrwertsteuer und gezielte 0 %‑Körperschaftsteuersätze in konformen Freizonen hervor. Der Satz von 9 % auf reguläre Unternehmensgewinne liegt unter dem vieler europäischer Hubs, während der 15 %‑Top‑up für große multinationale Konzerne die VAE mit den globalen Mindeststeuerregeln in Einklang bringt. Investoren sehen die VAE daher oft als Hybrid: keine abgeschottete Insel‑Steueroase, sondern einen mobilitäts‑ und lifestyle‑orientierten Hub, in dem Führungskräfte leben, arbeiten und internationale Vermögenswerte verwalten können – mit erheblichen, wenn auch nicht mehr absolut vollständigen Steuervorteilen.

Also, sind die VAE ein Steuerparadies?
Ja, das sind sie – mit der richtigen Steuerplanung – für bestimmte Einkommensbezieher in den Freizonen, Einzelunternehmer und Remote‑Worker (0 % Einkommensteuer) sowie Aktien‑ und Krypto‑Investoren (ebenfalls 0 % Steuer).
Die VAE haben sich von einer nahezu vollständig steuerfreien Steueroase zu einer hochentwickelten Niedrigsteuer‑Jurisdiktion entwickelt, die Transparenz und wirtschaftliche Substanz in den Vordergrund stellt. Die wichtigsten Vorteile bleiben stark: keine Steuer auf persönliches Einkommen für Einwohner, gezielte 0 %‑Körperschaftsteuersätze für qualifizierte Free‑Zone‑Gesellschaften, starke Asset‑Protection‑Gesetze und eine Infrastruktur auf Weltklasseniveau.
Der Fokus liegt heute weniger auf Geheimhaltung als darauf, belastbare, rechtssichere Strukturen zu entwerfen, die die Stärken der VAE nutzen und zugleich gegenüber laufenden internationalen Reformen zukunftssicher bleiben.





